BSG-URTEIL: APOTHEKER TRÄGT RISIKO FÜR NULLRETAX
Krankenkassen dürfen Rezepte auf null retaxieren, wenn Apotheker ein anderes als das im Rabattvertrag vorgesehene Arzneimittel abgeben. http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=49848
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Krankenkassen dürfen Rezepte auf null retaxieren, wenn Apotheker ein anderes als das im Rabattvertrag vorgesehene Arzneimittel abgeben. http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=49848
Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD sind nun abgeschlossen. Für den Bereich der Arzneimittel haben die Parteien festgelegt, den aufwändigen Bestandsmarktaufruf für…
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Im Gesundheitswesen sind Einsparpoteniale in Milliardenhöhe gegeben! Besonders im Bereich Therapietreue ließe sich viel Geld sparen, aber auch eine falsche…