Zusatznutzen bei 36 von 63 neuen Arzneimitteln
6. Januar 2014Vor drei Jahren ist das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft getreten. Seitdem werden neue Arzneimittel auf ihren Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie überprüft. 63 solcher frühen Nutzenbewertungsverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mittlerweile abgeschlossen.