Schluss mit pharmazeutischen Bedenken
15. Januar 2014Die Liste mit Wirkstoffen, die künftig nicht mehr im Rahmen von Aut-idem ausgetauscht werden dürfen, ist aus Sicht der Rahmenvertragspartner streng zu verstehen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) verweist schlicht darauf, dass es sich um eine „Austauschverbotsliste“ handele. Und auch der GKV-Spitzenverband macht klar: Wird ein Arzneimittel mit einem Wirkstoff verordnet, der auf der Liste steht, können pharmazeutische Bedenken nicht mehr angemeldet werden.